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Rettungsgasse

Dazu müssen alle auf der linken Spur sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Wichtig ist, dass dabei der Pannenstreifen befahren werden soll. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Diese Regel gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich, egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig. Das heißt: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.Befahren werden darf die Rettungsgasse von Polizei, Feuerwehr und Rettung sowie Straßen- und Pannendienst. Der Sinn ist, dass die Einsatzkräfte damit im Durchschnitt um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort sind als bisher. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.

Wichtig ist auch die Tatsache, dass die Polizei nach ersten Informationen sehr hart durchgreifen wird. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten; es drohen Strafen bis zu € 2.180,--.

Weitere Infos auf den Seiten der ASFINAG www.rettungsgasse.com