2-mal im Jahr muss gemäht werden
Der Gemeinderat der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld hat in seiner Sitzung vom 07. April 2009 einstimmig beschlossen, dass Besitzer von brachliegendem Bauland verpflichtet sind, ihr Grundstück 2-mal im Jahr zu mähen oder schlägeln zu lassen und zwar das erste Mal bis spätestens 30. Juni und das zweite Mal bis spätestens 30. September um Verwilderung und massenhaftes Auftreten von Ungeziefer (rote Schnecken) zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen dieser ortspolizeilichen Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltung-sübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu € 218,- zu bestraft.
Für alle landwirtschaftlichen Flächen ist das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz zur Anwendung zu bringen.
Lärmbelästigende Gartenarbeiten
Nachdem die Gartensaison vor der Tür steht und wir an gutem nachbarschaftlichen Zusammenleben unserer Gemeindebürger interessiert sind, möchten wir die Verordnung der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld über lärmbelästigende Gartenarbeiten in Erinnerung rufen.
Diese besagt, dass lärmbelästigende Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Trimmen, Häckseln, usw.) an Samstagen von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen UNTERSAGT sind.
Wir ersuchen Sie im Sinne guter nachbarschaftlicher Beziehungen, sich an die oben genannten Zeiten zu halten.


