Bauwesen
Das Bauamt bzw. die Baupolizei der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld ist zuständig für die Genehmigung, Überwachung und Überprüfung von allen baulichen Anlagen und Gebäuden auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 in Verbindung mit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 i.d.g.F. Weiters in allen Angelegenheiten der Bau-, Sanitäts- und Feuerpolizei, in Baurechts- und Raumordnungsangelegenheiten und ist zuständig für die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.
Im Bauamt erhältlich:
- sämtliche Formulare rund ums Bauen
- Auszüge aus der digitalen Katastermappe
Vordrucke Bauverfahren
Ansuchen um Baubewilligung - hier
Ansuchen um Benützungsbewilligung - hier
Ansuchen Anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 Z.1 BauG - hier
Ansuchen Anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 Z.2 BauG - hier
Ansuchen Anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 Z.3 BauG - hier
Ansuchen Abbruchbewilligung - hier
Ansuchen baubewilligungsfreies Vorhaben - hier


