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Bauwesen

 

 

 

Das Bauamt bzw. die Baupolizei der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld ist zuständig für die Genehmigung, Überwachung und Überprüfung von allen baulichen Anlagen und Gebäuden auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 in Verbindung mit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 i.d.g.F. Weiters in allen Angelegenheiten der Bau-, Sanitäts- und Feuerpolizei, in Baurechts- und Raumordnungsangelegenheiten und ist zuständig für die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.

 

Im Bauamt erhältlich:

  • sämtliche Formulare rund ums Bauen
  • Auszüge aus der digitalen Katastermappe

 

Vordrucke Bauverfahren

Ansuchen um Baubewilligung - hier

Ansuchen um Benützungsbewilligung - hier

Ansuchen Anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 Z.1 BauG - hier

Ansuchen Anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 Z.2 BauG - hier

Ansuchen Anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 Z.3 BauG - hier

Ansuchen Abbruchbewilligung - hier

Ansuchen baubewilligungsfreies Vorhaben - hier